
Sterbegeldversicherung
„Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod!" Wenn Sie Ihre Beerdigungskosten nicht den Hinterbliebenen auferlegen wollen, sichern Sie sich jetzt ab.
Wenn ein lieber Mensch von uns geht, ist das besonders schwer für die Angehörigen. In dieser Situation erschweren finanzielle Sorgen die Zeit unnötig. Seit 2004 gibt es kein gesetzliches Sterbegeld mehr, das bedeutet: Sie müssen sich selbst absichern, um finanzielle Sorgen Ihrer Hinterbliebenden zu vermeiden. Mit der individuellen Sterbegeldversicherung Ihrer Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG können Sie im eigenen Todesfall die finanziellen Sorgen Ihrer Angehörigen reduzieren.
In den ersten 3 Versicherungsjahren erhalten Ihre Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück. Nach den ersten 3 Versicherungsjahren greift dann die Sterbegeldversicherung und Ihre Angehörigen bekommen im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Die Sterbegeldversicherung Ihrer Rostocker Volks- und Raiffeisebank eG ist individuelle auf Sie zugeschnitten. Sie bestimmen ganz nach Ihren finanziellen Möglichkeiten die Versicherungraten.
Lassen Sie sich von Ihrem Kundenberater informieren!
In den ersten 3 Versicherungsjahren erhalten Ihre Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge zurück. Nach den ersten 3 Versicherungsjahren greift dann die Sterbegeldversicherung und Ihre Angehörigen bekommen im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Die Sterbegeldversicherung Ihrer Rostocker Volks- und Raiffeisebank eG ist individuelle auf Sie zugeschnitten. Sie bestimmen ganz nach Ihren finanziellen Möglichkeiten die Versicherungraten.
Lassen Sie sich von Ihrem Kundenberater informieren!
