- Eine Investition in die Belegschaft lohnt sich
Betriebliche Krankenversicherung
Betriebliche Krankenversicherung
einfach ideal
Eine Investition in die Belegschaft lohnt sich
Die gesetzlichen Krankenkassen decken nur einen Teil der medizinischen Versorgung ab. Zusatzleistungen wie z. B. Zahnersatz, eine Brille oder Chefarztbehandlungen müssen Ihre Arbeitnehmer für einen Großteil bzw. komplett aufkommen. Abhilfe schafft dabei eine betriebliche Krankenversicherung (bKV).
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung schließen Arbeitgeber einen Gruppenversicherungsvertrag ab und ermöglichen ihren Mitarbeitern privaten Krankenversicherungsschutz – und das zu besonders günstigen Konditionen. Mit dem R+V-GesundheitsKonzept PROFIL können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus bedarfsgerechten Tarifen wählen und den Gesundheitsschutz individuell bestimmen – von ausgewählten Zusatzleistungen bis hin zum Top-Schutz.
Für Selbstständige
Die private Krankenversicherung R+V Gesundheitskonzept AGIL bietet einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie.
So funktioniert's
Stufe I:
Bereits ab 5 versicherten Mitarbeitern ist für Arbeitgeber der Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrags möglich.
Stufe II:
Ab dem 10. versicherten Mitarbeiter reduziert sich der Beitrag.
Stufe III:
Werden in einem Unternehmen 50% der Belegschaft (mindestens 20 Mitarbeiter) versichert, verzichten wir sogar auf eine Gesundheitsprüfung. Familienangehörige können mitversichert werden.
Stufe I | Stufe II | Stufe III | |
Verzicht auf Gesundheitsprüfungen in allen Tarifen¹ | ja | ||
Ohne Beitragszuschlag² | ja | ja | |
Wegfall Wartezeiten | ja | ja | ja |
Versicherungsumfang | frei wählbar | einheitlich | einheitlich |
Mindestanzahl versicherter Arbeitnehmer³ | 5 | 10 | 50% bzw. mind. 20 |
¹ Voraussetzung: Der Antrag bzw. die Anmeldung für die zu versichernde Person geht beim Versicherer innerhalb von zwei Monaten ein, nachdem der Mitarbeiter die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit erfüllt. In Kostenerstattung PROFIL (Tarif AGVF), Klinik PROFIL (Tarife K1VF, K2VF) und Krankentagegeld PROFIL (Tarif TA6VF) für Familienangehörige grundsätzlich ausgeschlossen.
² Für die freie Tarifwahl ist in Stufe I ein Beitragszuschlag von 15% auf die vereinbarten Tarife zu zahlen.
³ Es können bis zu zwei objektiv abgrenzbare Teilgruppen im Unternehmen gebildet werden. Die Regelungen zur Mindestanzahl versicherter Mitarbeiter gilt dann entsprechend für jede Teilgruppe.